Geschäftsbedingungen

1.
Einlieferungsbedingungen
1.1
Die Firma Berliner Münzauktion-Org. – Münzhandlung Priese & Mehlhausen GmbH, nachfolgend Auktionshaus genannt, nimmt für ihre Versteigerungen Sammlungen und bessere Einzelstücke entgegen. Bei persönlicher Übergabe der Ware kann gewöhnlich keine Überprüfung auf richtige Angaben, Vollständigkeit und Qualität erfolgen. Der Einlieferung ist eine Aufstellung in zweifacher Ausführung beizufügen. Einlieferungen per Post müssen eine einfache Aufstellung enthalten. Die Aufstellung kann formlos sein. Angaben über genaue Objektbeschreibung, Qualität, Schätzpreis usw. liegen im Ermessen des Einlieferers. Der Empfang der Ware wird unter Vorbehalt bestätigt.
1.2
Einlieferungen, die für das Auktionshaus nicht geeignet sind oder Teile davon, werden zu unseren Lasten, jedoch auf Gefahr des Einlieferers zurückgesandt.
1.3
Für Ware, die in die Auktion aufgenommen wird, erhält der Einlieferer nach Bearbeitung einen Kommissionsvertrag. Bei der Bearbeitung festgestellte Differenzen zu den Angaben des Einlieferers werden, falls erheblich, mitgeteilt. Erfolgt 10 Tage nach erteiltem Vertragsangebot kein Einspruch durch den Einlieferer, so gilt der Vertrag als abgeschlossen.
In speziellen Fällen, in denen sich eine Echtheitsprüfung durch fremde Gutachter als notwendig erweist, behält sich das Auktionshaus das Recht vor, diese auf Kosten und Gefahr des Einlieferers durchführen zu lassen. Die Prüfung schließt spätere Ansprüche des Käufers gegenüber dem Einlieferer ausdrücklich nicht aus. Insbesondere hat das Auktionshaus das Recht, beim Vorliegen einer bis 6 Monate nach der Versteigerung aufgedeckten und reklamierten Fälschung den Verkauf rückgängig zu machen. In diesem Fall erhält der Einlieferer das betreffende Los zurück und hat seinerseits den Verkaufserlös dem Auktionshaus zu erstatten.
1.4
Die Gebühr für die Bearbeitung beträgt je Los 1,00 EUR. Für Abbildungen wird je Foto eine Gebühr von 2,50 EUR erhoben.
1.5
Das Auktionsmaterial bleibt bis zur vollen Begleichung des Kaufpreises durch den Erwerber Eigentum des Einlieferers. Nicht veräußerte Ware wird vom Auktionshaus auf dem Postweg zu seinen Lasten, aber auf Gefahr des Einlieferers zurückgesandt.
1.6
Der Abzug vom Zuschlagspreis für verkaufte Lose wird bei Vertragsabschluss zwischen Auktionshaus und Einlieferer festgelegt. Die Abrechnung des Kommissionsvertrages erfolgt 6 Wochen nach Auktionsende. Für die Einhaltung der angegebenen Auktionstermine wird keine Gewähr übernommen.
1.7
Mit der Einlieferung von Auktionsware für die Versteigerung werden die Einlieferungsbedingungen für alle Teile verbindlich. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin.
 
2.
Versteigerungsbedingungen
2.1
Die Versteigerung erfolgt im Auftrag und für Rechnung der Eigentümer unter Einhaltung der sich aus der Versteigerungsverordnung vom 24.4.2003 (BGBl, I, S.547) ergebenden und für Kommissionäre geltenden gesetzlichen Bestimmungen des BGB und HGB gegen Bezahlung des Kaufpreises in Euro. Durch Abgabe eines Gebotes werden die Versteigerungsbedingungen anerkannt.
Die zu versteigernde Ware unterliegt der Differenzbesteuerung. Einzelne, besonders gekennzeichnete Lose („v“ neben der Los-Nr.), werden gemäß UStG voll besteuert. Bei differenzbesteuerter Ware wird die Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen.
Der Ausruf erfolgt in der Regel bei 90 % des im Katalog angegebenen Schätzpreises, soweit nicht mindestens zwei höhere schriftliche Gebote oder eine Limitierung des Zuschlagspreises durch den Einlieferer vorliegen.
Der Zuschlagspreis ist die Berechnungsgrundlage für das vom Käufer zu zahlende Entgelt. Verbraucher aus Deutschland und der EU (Europäischen Gemeinschaft) zahlen für differenzbesteuerte Ware einheitlich ein Aufgeld von 23 %, im Aufgeld ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Für Goldmünzen, die mehrwertsteuerbefreit sind („Anlagegold“ lt. jährlich aktualisierter Liste des Bundesministeriums der Finanzen, sowie Goldmünzen, die einen Feingehalt von mindestens 900/1000 aufweisen, nach 1800 verausgabt wurden und deren Verkaufspreis, gebildet aus Zuschlag plus Aufpreis, das 1,8fache des Goldwertes nicht übersteigt) wird ein Aufgeld von 15 % berechnet. Bei vollbesteuerter Ware wird zusätzlich zum Aufgeld von 15 % die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 % berechnet. Händler (Unternehmer im Sinne des UStG) zahlen bei differenzbesteuerter Ware ein Aufgeld von 23 %, bei vollbesteuerter Ware ein Aufgeld von 15 % zzgl. 19 % auf die Summe aus Zuschlag, Aufgeld und Nebenkosten.
Für Goldmünzen, die mehrwertsteuerbefreit sind, wird ein Aufgeld von 15 % berechnet.
Die Ausfuhr an Händler in EU-Staaten kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen und vorheriger Mitteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer von der MwSt. befreit werden.
Käufer mit Wohnsitz außerhalb der EU zahlen einheitlich ein Aufgeld von 20 %. Wird die Ware vom Käufer selbst (oder durch Dritte) ausgeführt, wird die gesetzliche MwSt. berechnet, die später nach Vorlage der erforderlichen Ausfuhrnachweise erstattet wird. Wird die Ausfuhr in Staaten außerhalb der EU durch das Auktionshaus vorgenommen, wird keine MwSt. in Rechnung gestellt. Alle im Ausland anfallenden Kosten (Einfuhrsteuern, Zölle u.ä.) trägt in jedem Fall der Käufer. Der Versand nach Russland und in die GUS-Staaten ist nicht möglich.
Für Ware, die über „Live-Bidding“ ersteigert wurde, wird dem Käufer die tatsächlich anfallende Servicegebühr von 2,5% als zusätzliches Aufgeld in Rechnung gestellt.
Porto und Versicherungskosten werden dem Käufer nach Aufwand berechnet. Für den Versand wird mindestens eine Versandpauschale für Porto, Verpackung und Versicherung in Höhe von 8,00 EUR in Rechnung gestellt.
Bei Kreditkartenzahlung wird eine Servicepauschale von 5 % des Rechnungsbetrages erhoben.
Bei Banküberweisungen aus dem Ausland hat der Käufer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
Ausländische Käufer werden gebeten, die Devisen- und Einfuhrbestimmungen ihres Staates zu beachten. Das Auktionshaus lehnt die Verantwortung für Folgen ab, die sich aus Zuwiderhandlung gegen derartige Bestimmungen ergeben.
2.2
 Die Steigerungssätze betragen
 
bis 
20 EUR
mindestens
1 EUR
bis 
50 EUR
mindestens
2 EUR
bis 
100 EUR
mindestens
5 EUR
bis 
200 EUR
mindestens
10 EUR
bis 
500 EUR
mindestens
20 EUR
bis 
2000 EUR
mindestens
50 EUR
bis 
5000 EUR
mindestens
100 EUR
über 
5000 EUR
mindestens
200 EUR

Der Zuschlag zum letztgenannten Gebot wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf kein weiteres Gebot erfolgt ist. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag wird erneut ausgeboten. Der Versteigerer kann den Zuschlag zurücknehmen, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen worden ist. Bei limitierten Losen behält sich das Auktionshaus vor, bis zu 10 %, und bei nicht limitierten Losen bis zu 20 % unter dem Schätzwert den Zuschlag zu erteilen, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Der Auktionator ist berechtigt, Losnummern zu vereinen, zu trennen, außer der Reihe aufzurufen oder zurückzuziehen.
Schriftliche Gebote werden gebührenfrei bestmöglich, jedoch ohne Gewähr, ausgeführt. In diesem Fall erfolgt der Zuschlag nicht aufgrund des gebotenen Höchstpreises, sondern nach den vorstehenden Steigerungssätzen.
(Beispiel: Der Schätzpreis beträgt 50,00 EUR. Ihr schriftliches Höchstgebot beträgt 100,00 EUR. Liegen keine weiteren schriftlichen Aufträge vor und kommen keine Saalgebote, so erhalten Sie den Zuschlag bei 50,00 EUR. Anderenfalls treten die festgesetzten Steigerungssätze in Kraft.) Der Versteigerer behält sich das Recht vor, die Erteilung des Zuschlages ganz oder teilweise zu verweigern.
Aufträge von unbekannten Bietern werden nur ausgeführt, wenn nachprüfbare Referenzen angegeben oder ein Depot hinterlegt wird.
Bei gleich hohen Ferngeboten entscheidet die Reihenfolge des Eingangs. Benutzen Sie bitte unser beiliegendes Formular.
Telefonisches Bieten ist nach vorheriger Vereinbarung mit dem Auktionshaus möglich. Telefonbieter verpflichten sich, mindestens den Schätzpreis für die angemeldeten Lose zu bieten. Das Auktionshaus übernimmt keine Haftung für das Zustandekommen und Aufrechterhalten der Gesprächsverbindung, für technisch bedingte Übermittlungsfehler, Ausfallzeiten oder Verzögerungen.
Beim Bieten über das Internet („Live-Bidding“) haftet das Auktionshaus nicht für Störungen der Internetverbindung und das nicht bzw. nicht rechtzeitige Zustandekommen von Geboten oder Zuschlägen.

2.3
Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme.
2.4
Rechnungen sind bei Saalbietern sofort fällig. Bei Fernbietern ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Eine Stundung des Rechnungsbetrages ist nicht möglich. Dem Auktionshaus unbekannten Kunden wird die Ware nur nach vorheriger Bezahlung zugeschickt. Das Eigentum der ersteigerten Lose geht erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises und aller anderen aus Anlass der Auktion entstandenen Forderungen an den Käufer über, die Gefahr jedoch bereits mit dem Zuschlag. Die Zustellung der gekauften Lose erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
2.5
Auf Rechnungsbeträge, die innerhalb von 10 Tagen nicht beglichen sind, werden ab Zuschlagdatum Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
2.6
Bei nicht fristgemäßer Zahlung kann das Auktionshaus über das Los anderweitig verfügen. Der Differenzbetrag zwischen dem Zuschlag und dem tatsächlichen Erlös ist von demjenigen zu erstatten, dem der Zuschlag ursprünglich erteilt wurde. Auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Durch Nichtabnahme zugeschlagener Lose verwirkt der Bieter sein Recht auf Teilnahme an weiteren Auktionen.
Die Beschreibung der Lose wird nach bestem Wissen vorgenommen. Sie begründet jedoch keine Rechts- oder Sachmängelhaftung gem. BGB §§ 434, 459ff. Das Auktionshaus haftet insbesondere nicht für eventuelle Schreibfehler oder Irrtümer. Die Erhaltungsbeschreibungen werden nach den im Münzhandel üblichen Einstufungen vorgenommen und gelten als persönliche Beurteilung. Bei der Versteigerung anwesende Bieter kaufen generell „wie besehen“ und sind nur zur Reklamation nicht angegebener versteckter Fehler berechtigt. Eine Besichtigung der Lose vor der Versteigerung wird daher ausdrücklich empfohlen. Das Auktionshaus garantiert die Echtheit der Lose, soweit nicht anderes im Katalog beschrieben. Diese Garantie ist auf Höhe des Kaufpreises begrenzt. Reklamationen müssen innerhalb einer Woche nach Übergabe der ersteigerten Lose beim Auktionshaus eingehen, wenn die Beanstandung während der Auktion nicht möglich war. Beim Versand gilt die Übergabe als vollzogen mit Aufgabe bei der Post.
Sammlungen, Engrosposten, Lots ab 3 Stück sowie Lose im Erhaltungsgrad „schön“ und schlechter können nicht reklamiert werden.
Stückzahlen ab 20 verstehen sich als Zirka-Angabe. Bei verwechselten Abbildungen gilt die Textangabe. Reklamationen hinsichtlich bereits aus den Abbildungen ersichtlichen Mängeln sind nicht möglich.
Nach der Übergabe vorgenommene Veränderungen an Losen, z.B. mechanische Bearbeitung oder chemische Reinigung, schließen Reklamationen generell aus.
Irrtümlich ersteigerte Lose können nicht reklamiert werden.
2.7
Während der Versteigerung nicht zugeschlagene Lose können im Nachverkauf (bis 14 Tage ab Auktionstermin) nach Ermessen des Auktionshauses bis zu 10 % unter dem Schätzpreis erworben werden, wenn mit dem Einlieferer nichts anderes vereinbart wurde. Für den Nachverkauf gelten im übrigen die Versteigerungsbedingungen. Es werden alle Aufgelder wie bei während der Versteigerung zugeschlagenen Losen (siehe 2.1.) erhoben.
2.8
Die Ergebnisliste wird in der Woche nach der Auktion gegen eine Gebühr von 2,00 EUR abgegeben. Sollte eine Zusendung per Post gewünscht werden, sind das entsprechende Feld auf dem Versteigerungsauftrag anzukreuzen und die Gebühr in gültigen deutschen Briefmarken beizufügen.
2.9
Es bleibt dem Auktionator vorbehalten, Personen aus besonderen Gründen von der Auktion auszuschließen. Der Zutritt zum Auktionssaal ist nur Interessenten erlaubt, die einen Auktionskatalog besitzen. Handel und Tausch sowie Alkoholgenuss während der Auktionsveranstaltung sind nicht gestattet.
2.10
Beim Kauf von Orden, Ehrenzeichen, Abzeichen und anderen Gegenständen mit NS-Symbolen verpflichtet sich der Käufer, diese ausschließlich für historisch-wissenschaftliche Sammelzwecke zu erwerben und in keiner Weise propagandistisch, insbesondere im Sinne der §§ 86, 86a StGB, zu verwenden.
2.11
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.
2.12
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin.


Berliner Münzauktion-Org.
Münzhandlung Priese & Mehlhausen GmbH
Chausseestraße 16
10115 Berlin
Telefon (030) 282 99 20
Fax (030) 285 99 400
Internet www.BerlinerMuenzauktion.de
E-Mail info@BerlinerMuenzauktion.de


Erläuterung der Angaben zur Mehrwertsteuer:
V - Vollbesteuert (19%)
L - Mehrwertsteuerfreies Anlagegold lt. Liste 2006/112/EG
D - Differenzbesteuert nach §25a UstG, Sonderregelung für Sammlerstücke.
B - Bücher. Ermäßigter Steuersatz nach Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG.

Abkürzungsverzeichnis
Abb. = Abbildung
AE = antike Bronzemünze, ggf. mit Ø-Angabe in mm (z.B. AE 30)
A.H. = Anno Hegirae (islam. Jahreszählung)
Alu = Aluminium
AR = antike Silbermünze
beh. = behelmt
bel. = belorbeert
Brb. = Brustbild
Bü. = Büste
CuNi = Kupfer-Nickel-Legierung
DA = Doppeladler oder Dienstauszeichnung
drap. = drapiert
f. = fast
Fdr. = Firmendruck
geharn. = geharnischt
gekr. = gekrönt
Hksp. = Henkelspur
HS = Handsiegel
Hrsg. = Herausgeber
Isp = Interimsspange
Jhd. = Jahrhundert
Jub. = Jubiläum
Jz. = Jahreszahl
Kb. = Kenn-/ Kontrollbuchstabe
kl. = kleine
Klm. = Kleinmünze(n)
Kz = Kenn-/ Kontrollzahl
li. = links
M = Mark
Med. = Medaille
Mmst. = Münzmeister
Mmz. = Münzmeisterzeichen
Mzst. = Münzstätte
Mzz. = Münzzeichen
n. = nach
Npr. = Neuprägung
o. = ohne
OE = Originaletui(s)
o.J. = ohne Jahresangabe
o.O. = ohne Ortsangabe
Orig. = Original
OUschr = Originalunterschrift
Pf. = Pfennig
Pos. = Positionen
Ps = Prägeschwäche
RA = Reichsadler oder Reichsapfel
Rd(n) = Randdelle(n)
Rdr. = Reichsdruck
Rdu = Randunebenheiten
re. = rechts
rest. = restauriert
Rf. = Randfehler
Rk(n) = Randkerbe(n)
Rs. = Rückseite
S. = Seite(n)
Sf = Schrötlingsfehler
SGR = Silbergroschen
SiN = Sicherheitsnadel
Slg. = Sammlung
St. = Stück
steh. = stehend(e)
StN = Stecknadel
TDM = Treuedienstmedaille
Uschr = Unterschrift
Var. = Variante
VDM = Verdienstmedaille
verkl. = verkleinert
versch. = verschieden(e)
VNr. = Verleihungsnummer
VO = Verdienstorden
Vs. = Vorderseite
VU = Verleihungsurkunde
winz. = winzige
Ws. = Wertseite
Wz = Wasserzeichen oder Wertzahl
zap. = zaponiert (mit löslichem Schutzlack
überzogen)
zeitgen. = zeitgenössisch
zus. = zusammen

Erhaltungsgrade bei Münzen, Medaillen, Orden usw.
PP = Polierte Platte
Spgl = Spiegelglanz
Stgl = Stempelglanz
stfr = stempelfrisch
vz = vorzüglich
ss = sehr schön
s = schön
ge = gering erhalten
u.E. = unterschiedl. Erhaltung (bei Lots)

PP=vz = ehemals PP und jetzige Erhaltung
Beispiel: vz/ss = Vs. ist vz, Rs. ist ss (Beispiel)
Beispiel: ss-vz = Erhaltung zwischen ss und vz

Erhaltungsgrade bei Geldscheinen, Wertpapieren
kfr = kassenfrisch
l. gebr = leicht gebraucht
gebr = gebraucht
st. gebr = stark gebraucht
Bei numismatischer Literatur, Katalogen u.ä. werden keine Erhaltungsangaben gemacht, da diese als gebrauchte Hilfsmittel Notizen, Anstreichungen und andere Nutzungsspuren aufweisen können.
Vermerkt werden lediglich grobe Beschädigungen.

Seltenheitshinweise
R = nicht häufig
RR = selten
RRR = sehr selten
RRRR = außerordentlich selten